3. Kommunizieren und Kooperieren / 3.4 Cybergewalt und -kriminalität

Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen - Kinder in der digitalen Welt stärken und schützen


Die AJS NRW - Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. - leistet im Rahmen von Veröffentlichungen, Tagungen und Workshops einen Beitrag dazu, Fachkräfte zu qualifizieren und ihnen Handlungsstrategien zur Stärkung von Kindern in der digitalen Welt zu vermitteln. Auch Lehrkräfte finden hilfreiche Informationen z. B. zu den Themenfeldern Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen.


Digitale Dienste und Inhalte sind heute allgegenwärtig, jederzeit verfügbar und unüberschaubar. Der Schutz von Daten ist oftmals intransparent und die Beliebtheit von Apps äußerst schnelllebig. Dass Eltern und Erziehende da leicht den Überblick verlieren, ist nicht verwunderlich. Risiken und Gefahren, die die Nutzung von Medien im digitalisierten Alltag mit sich bringen können, haben genauso wie die technischen Möglichkeiten in den vergangenen Jahren zugenommen. Ebenfalls rasant angestiegen ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ein Smartphone besitzen und somit teilweise schon im Grundschulalter einen uneingeschränkten Zugriff auf die Online-Welt haben. Der Jugendmedienschutzindex, eine Studie über die Stärken und Schwächen des heutigen Jugendmedienschutzes, hat herausgearbeitet, dass sich rund ein Drittel der befragten Eltern Sorgen im Hinblick auf Kontaktrisiken macht: Wer kann wie mit meinem Kind Kontakt aufnehmen? Ein Viertel der Eltern sorgt sich um die Konfrontation mit problematischen Inhalten.

Diese Unsicherheit ist nicht unberechtigt:

Im Jahr 2018 haben dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zufolge rund fünf Prozent der Erwachsenen sexuellen Online-Kontakt mit ihnen unbekannten Kindern oder Jugendlichen gehabt. Die Zahl der aufgedeckten Fälle zu Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ist 2018 um mehr als 14 Prozent auf 7.449 Fälle angestiegen. Das liegt laut Bundeskriminalamt zum einen an neuen technischen Möglichkeiten. Zum anderen würden mehr Hinweise – vor allem aus den USA – bei der Behörde eintreffen. Ungewollt mit Pornographie oder Gewaltpornos konfrontiert zu werden ist für Kinder eine sexuelle Grenzverletzung und kommt in Anbetracht der leichten Verfügbarkeit von Pornos im Netz nicht selten vor. (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V.)

Dauer
variabel

Aufwand

Autor
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.


Materialien


Ausstattungsempfehlungen

keine

Hinweise zum Materialanhang für die Vorbereitung

1. Auflage | Köln 2019

Jahrgang: 4. - 13. Klasse
Fächer: Sachunterricht , Deutsch , Gesellschaftslehre , Sozialkunde , Pädagogik

Geeignete Kompetenzbereiche

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