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Allgemein ,Link-Tipp 09.09.2025

Weltkindertag 2025 - Was Schulen und andere Organisationen beachten sollten, wenn sie Kinderfotos online stellen

Am 20. September 2025 ist der Weltkindertag, der die Bedeutung der Kinderrechte als "Baustein für die Demokratie" in den Blick nimmt. Unser heutiger Materialtipp nimmt den digitalen Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Blick. 

Bilder vom Sportfest auf der Homepage des Vereins? Eindrücke vom letzten Spendenlauf auf dem schulischen Instagram-Kanal? Wenn Eltern das Einverständnis erteilt haben, dürfen Vereine, Bildungsinstitutionen oder Organisationen Bilder von Schülerinnen und Schülern veröffentlichen. Wie sie zugleich bestmöglich vor einer missbräuchlichen Zweckentfremdung durch Pädokriminelle geschützt werden können, erläutert der Leitfaden  "Zum sensiblen Umgang mit Kinderfotos und -videos in Institutionen und Organisationen" von "Save the Children" in Kooperation mit "jugendschutz.net".

"Wie Pädokriminelle private Kinderfotos stehlen", weiß die Öffentlichkeit spätestens seit der gleichnamigen Dokumentation des Magazins Panorama und STRG_F im Jahr 2021. Dabei wurde deutlich, dass auch alltägliche Aufnahmen bekleideter Kinder von privaten und öffentlichen Social-Media-Profilen und Webseiten gestohlen werden und mit sexuellem Interesse in entsprechenden Foren getauscht, kommentiert oder bearbeitet werden. 

KI-Tools tragen dazu bei, dass Aufnahmen täuschend echt verändert werden können. Mit sogenannten Deepnude-Generatoren oder Nudifiern können Bilder von bekleideten Kindern mit wenigen Klicks sexualisiert werden. In der Konsequenz bedeuten diese päkokriminellen, strafbaren Handlungen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Lehrkräfte, die Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen ins Netz stellen, z.B. auf die schulische Homepage, benötigen das Wissen über die Faktoren, die Aufnahmen für Pädokriminelle interessant machen, als "Filter" bei der Bildauswahl. 

Rechte von Kindern als juristischer Schutz gegen sexualisierte Gewalt

Gegen diese perfide Art der Gewalt sind Kinder und Jugendliche auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene rechtlich geschützt. Beispielhaft sei das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) genannt, das den Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf ungestörte, nicht-öffentliche, Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet sowie den Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung gewährleistet. Erfahren Kinder oder Jugendliche davon, dass ein Bild von ihnen missbräuchlich sexualisiert wurde, kann dies vielfältige negative psychologische Folgen haben. Weil das Internet nicht vergisst, können die psychischen Belastungen auch noch Jahre nach der Veröffentlichung eintreten.

Sexualisierende Elemente in Fotos und Videos - und Empfehlungen zur Risikominderung

Daher stellt sich für Privatpersonen, aber besonders für Institutionen mit ihnen anvertrauten Kindern die Frage: Welche Faktoren können das Risiko erhöhen, dass Bilder und Videos aus dem Aufnahmekontext gerissen und in einen sexualisierten Kontext gerückt werden? Und wie können diese Risiken gemindert werden? 

Mögliche Risikofaktoren finden sich unter anderem in der Körperhaltung, der Art der Bekleidung, im Bildzuschnitt, in der Abbildung von Kindern mit Gegenständen und in der Ähnlichkeit der Bildgestaltung zur Welt der Erwachsenen. Teilweise sind es zugleich nur Nuancen in der Bildgestaltung, die das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung deutlich senken. Alle Empfehlungen (Do's and Don'ts) finden sich im Leitfaden

Informations- und Unterstützungsangebote

Auch wenn ein von der eigenen Institution erstelltes oder geteiltes Foto in missbräuchlichem Kontext entdeckt wird, gibt es Handlungsmöglichkeiten. 

Den Vorfall melden: Informieren Sie die Schulleitung bzw. die Verantwortlichen in Ihrer Institution sowie den jeweiligen Dienst und/oder wenden Sie sich an eine Beschwerdestelle und / oder in besonders schweren Fällen an die Polizei.
> jugendschutz.net: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden
> Internet-Beschwerdestelle.de: https://www.internet-beschwerdestelle.de/de/beschwerde.html

Bei Bedarf juristische Beratung einholen: Lassen Sie sich rechtlich beraten, um mögliche nächste Schritte zu klären.

Beratungsangebote nutzen: Wenden Sie sich an eine (spezialisierte) Beratungsstelle für weitere Unterstützung.
> https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

 

Save the Children ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die sich für die Rechte und den Schutz von Kindern weltweit einsetzt. Heute besteht Save the Children International aus 28 Länderorganisationen – darunter Save the Children Deutschland e. V. – und ist in rund 120 Ländern aktiv. 

Kooperationspartner ist jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

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Bildquelle: Medienkompetenzrahmen NRW

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