© Patrick Schulte / LWL-Medienzentrum für Westfalen

Medienkompetenz vermitteln

Informationen, Unterrichtsmaterial und Hilfestellungen

15.02.2024

Aufklärung über sexuelle Belästigung im Internet - Prävention gegen Cybergrooming

Prävention ist der beste Schutz! Lehrkräfte sind für Kinder und Jugendliche wichtige Ansprechpersonen und können in ihrem Unterricht durch die Aufklärung einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Cybergrooming leisten.

Kinder und Jugendliche verbringen ihre Freizeit häufig online. Dabei erleben sie z.B. auf beliebten Plattformen oder bei Online-Spielen leider häufig Kontaktversuche von erwachsenen Tätern und Täterinnen, die versuchen einen sexuellen Kontakt mit ihnen anzubahnen. Cybergooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und damit strafbar.

Laut einer repräsentativen Befragung der Landesanstalt für Medien NRW wünschen sich rund 67% der Kinder und Jugendlichen, dass das Thema Cybergooming in der Schule stärker behandelt werden soll. 

Wie kann dieses sensible Thema im Unterricht behandelt werden?

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet dazu einen Erklärfilm, den Sie im Unterricht einsetzen können. Dazu gibt es passgenaues Begleitmaterial mit einem Verlaufsplan und didaktischen Hinweisen. In den Begleitmaterialien finden Sie außerdem eine Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen.

Alle Materialien und einen Link zum Erklärfilm finden Sie hier.

Ist meine Lerngruppe gut informiert?

Auf der Seite fragzebra.de gibt es ein Quiz zum Thema Cybergrooming, mit dem die Lerngruppe abschließend ihr Wissen zu dem Thema und zu richtigen Verhaltensweisen testen kann: Was ist Cybergrooming? - ZEBRA 

Cybergooming melden

Betroffene Kinder und Jugendliche können Fälle bspw. direkt über die Seite fragzebra.de an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) melden. Genauere Hinweise dazu finden Sie hier: Cybergrooming melden - ZEBRA (fragzebra.de) 

Im Notfall sollten sich Betroffene direkt an die Polizei wenden.

Die Landesanstalt für Medien NRW ist mit ihrer Arbeit dem Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzer:innen und der Vielfalt in den privaten Medien in NRW verpflichtet. Sie bietet die Website www.medienanstalt-nrw.de an und ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.

www.fragzebra.de wird von der Landesanstalt für Medien NRW rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts betrieben: Die Landesanstalt für Medien NRW - Landesanstalt für Medien NRW (medienanstalt-nrw.de)

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