© Patrick Schulte / LWL-Medienzentrum für Westfalen

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „Medienkompetenzrahmen NRW" (medienkompetenzrahmen.nrw.de) mit ihren Unterseiten.
Der Medienkompetenzrahmen NRW hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite des Medienkompetenzrahmens NRW ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA weitgehend vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Umgesetzte Anforderungen
Folgende Bereiche wurden überprüft und entsprechen den Anforderungen der
WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA:
● Alternativtexte: Alle Bilder und Grafiken auf der Webseite – einschließlich der Infografiken zum Medienkompetenzrahmen – verfügen über
aussagekräftige Alternativtexte (Alt-Texte). (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.1.1)
● Kontrastanforderungen: Die Mindestanforderungen an den Farbkontrast
(Verhältnis 4,5:1 für normalen Text) werden auf der gesamten Webseite eingehalten, auch in Navigationsbereichen. (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3)
● Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente – darunter Menüpunkte und Filter – sind vollständig per Tastatur bedienbar. Fokusindikatoren sind durchgängig sichtbar. (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 2.1.1 und 2.4.7)
● Formularfelder: Alle Formularfelder (z. B. im Kontaktformular und bei der Suche) sind mit Labels versehen. Fehlermeldungen werden programmatisch übermittelt. (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.3.1 und 3.3.1)
● Seitenstruktur und Semantik: Überschriftenhierarchien und ARIA-Landmarken sind auf allen Unterseiten konsistent umgesetzt. (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.3.1)

Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei:
● PDF-Dokumente und Materialien: Zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente und Materialien sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet. Sie
verfügen nicht immer über eine korrekte Dokumentstruktur, Leserichtung oder getaggte Inhalte. (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.3.1)
● Videoinhalte: Einzelne Videoinhalte verfügen noch nicht über Untertitel oder Transkripte. (WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.2.2 und 1.2.3) Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren schnellstmöglich zu beheben. Einige ältere Dokumente und Archivmaterialien sind gemäß § 2a Abs. 3 BGG von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen, sofern sie vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 18. Juni 2026 aktualisiert. Sie basiert auf einer Selbstbewertung sowie einer technischen Prüfung der Webseite anhand der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) und der BITV 2.0.

Feedback und Kontakt
Sind dir Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Möchtest du Inhalte in barrierefreier Form anfragen oder uns auf Mängel hinweisen? Dann nimm bitte Kontakt mit uns auf:

Medienkompetenzrahmen NRW
E-Mail: info@medienkompetenzrahmen.nrw
Webseite: www.medienkompetenzrahmen.nrw
Wir bemühen uns, deine Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu beantworten.

Schlichtungsverfahren / Ombudsstelle
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Webseite keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat „Barrierefreie Informationstechnik"
Elisabethstraße 5–11, 40217 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreiheit@mhkbd.nrw.de
Telefon: +49 211 8618-4326
Webseite: www.mhkbd.nrw.de