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In Absatz 1 des Artikels 5 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass jede*r das Recht hat, seine / ihre Meinung zu äußern. Doch wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Diese werden in Absatz 2 des Artikels 5 definiert - diesem zufolge kann das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn Äußerungen die Ehre oder Würde von Menschen verletzen. Die Liste stellt eine Auswahl von Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch vor, die für die Bewertung von Hate Speech relevant sind - darunter etwa Beleidigung, Verleumdung, der öffentliche Aufruf zu Straftaten und das Nutzen verbotener Symbole.
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Rechtliche Grundlagen des Persönlichkeits- (u.a. des Bildrechts), Urheber- und Nutzungsrechts (u.a. Lizenzen) überprüfen, bewerten und beachten
Medien und ihre Wirkungen beschreiben, kritisch reflektieren und deren Nutzung selbstverantwortlich regulieren; andere bei ihrer Mediennutzung unterstützen